Einführung in die EU-Taxonomie und ihre Bedeutung für die Immobilienwirtschaft

Christian Zang, Green Building Consultant

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EU flags in front of European Commission
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Die EU-Taxonomie ist Teil des „European Green Deal“, mit dem die Klimaneutralität der Europäischen Union (EU) bis 2050 erreicht werden soll. Auf diese Weise würden alle Netto-Treibhausgasemissionen in der EU bis 2050 eliminiert. Der Green Deal bündelt zahlreiche Maßnahmen in den unterschiedlichsten Bereichen. Im Bereich der nachhaltigen Finanzierung zielt die EU-Taxonomie darauf ab, das Volumen grüner Investitionen, einschließlich Gebäuden, zu erhöhen, um die Ziele des Europäischen Green Deal zu erreichen.

Die EU-Taxonomie definiert einheitliche Kriterien für wirtschaftliche Aktivitäten, die zu den Umweltzielen der EU beitragen, einschließlich der Immobilienbranche. Bestimmte Unternehmen müssen offenlegen, ob ihre Geschäftstätigkeit den Anforderungen der EU-Steuergesetzgebung entspricht. Die Einhaltung der Taxonomieanforderungen ist jedoch nicht zwingend erforderlich. Vielmehr geht es darum, Transparenz für die Anleger zu schaffen, damit sie ihre Anlageentscheidungen auf der Grundlage einheitlich definierter Kriterien der EU-Taxonomie treffen können.

Measures under the European Green Deal
Abb.: Measures under the European Green Deal

Welche Auswirkungen hat die EU-Taxonomie?

Die EU-Taxonomie enthält klare Kriterien für den Übergang zu einer kohlenstoffneutralen und nachhaltigen Wirtschaft. Ohne klar definierte Kriterien ist es für Unternehmen und Investoren schwierig zu entscheiden, was nachhaltig ist und was ein Risiko darstellt. Die folgenden Finanzrichtlinien beziehen sich auf die EU-Taxonomie:

Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD): Unternehmen, die verpflichtet sind, CSRD-Berichte zu veröffentlichen, müssen transparent offenlegen, ob ihre wirtschaftlichen Aktivitäten mit den Anforderungen der EU-Taxonomie übereinstimmen. Diese Richtlinie folgt auf die vorherige NFRD (Non-Financial Reporting Directive) und ist noch nicht in Kraft getreten.

Verordnung über die Offenlegung von Informationen über nachhaltige Finanzprodukte (SFDR): Wenn Finanzprodukte als „nachhaltig“ beworben werden, gelten bestimmte Offenlegungskriterien. Diese sind mit der EU-Taxonomie verknüpft. Darüber hinaus beziehen sich die folgenden geplanten Normen auf die EU-Taxonomie. Ein genauer Zeitrahmen für die Umsetzung ist jedoch noch nicht für alle verfügbar.

EU Green Bonds Standard (EUGBS): Die EU plant einen freiwilligen Standard für nachhaltige Anleihen. Die Emittenten grüner Anleihen dürfen die Mittel dann ausschließlich für Aktivitäten verwenden, die mit der EU-Taxonomie vereinbar sind.

EU Climate Transition Benchmark (EU CTS) | EU Paris Aligned Benchmark (EU PAB): EU CTS und EU PAB sind Klima-Benchmarks für nachhaltige Fonds. Die EU plant, diese in Zukunft mit den EU-Taxonomieanforderungen zu verknüpfen.

EU-Umweltzeichen für Finanzprodukte: Die EU plant, das Umweltzeichen, das es bereits für Reinigungsmittel, Elektrogeräte, Kleidung und vieles mehr gibt, auf Finanzprodukte auszuweiten. Die Normen werden sich auf die EU-Taxonomie beziehen.

Andere EU-Instrumente: Andere EU- oder nationale Instrumente können sich auf die EU-Taxonomie beziehen, sind dort aber nicht definiert. Beispiele hierfür sind die „Building and Resilience Facility“ zur Bewältigung von Covid-19 oder das Forschungsförderungsprogramm „Horizon Europe“.

Wie definiert die EU-Taxonomie nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten?

Um als taxonomisch konform zu gelten, muss eine wirtschaftliche Tätigkeit eines der folgenden Umweltziele erfüllen.

EU Taxonomy environmental objectives

  1. Schutz des Klimas
  2. Anpassung an den Klimawandel
  3. Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser (und Meeresressourcen)
  4. Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
  5. Vermeidung und Vorbeugung von Umweltverschmutzung
  6. Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt von Ökosystemen

Außerdem darf sich keines der Ziele negativ auf andere auswirken und es müssen soziale Mindeststandards und technische Prüfkriterien eingehalten werden. Bislang (Stand: Juni 2022) wurden nur die Umweltziele (1) und (2) angenommen, während die Ziele (3) bis (6) in Zukunft folgen werden.

Welche Bedeutung haben die einzelnen Umweltziele für ein Gebäude?

(1) Klimaschutz: Ziel ist es, den Ausstoß von Treibhausgasen in die Atmosphäre zu verhindern oder zu verringern oder sie zurückzugewinnen. Bei Gebäuden kann dies bedeuten, dass ein Gebäude so geplant wird, dass der Primärenergiebedarf unter einem bestimmten Referenzwert liegt, dass nach der Fertigstellung eine Luftdichtheitsprüfung durchgeführt wird oder dass eine Lebenszyklusanalyse für das Gebäude erstellt wird.

(2) Anpassung an den Klimawandel: Ziel ist es, aktuelle und zukünftige Klimarisiken durch Anpassungsstrategien zu verringern. Für Gebäude kann dies bedeuten, dass nicht nur das aktuelle, sondern auch das prognostizierte Starkregenrisiko vor Ort analysiert wird. Auf dieser Grundlage werden Maßnahmen wie z. B. durchlässige Flächen auf dem Gelände entsprechend gestaltet. Im Idealfall können diese Erkenntnisse frühzeitig in den Entwurfsprozess einbezogen werden.

(3) Nachhaltige Nutzung und Schutz der Wasser- und Meeresressourcen: Ziel ist es, eine gute Wasserqualität in Seen, Flüssen, Grundwasser und Meeresgewässern zu erreichen oder zu erhalten. Für Gebäude kann dies die Verwendung von Armaturen mit geringem Durchfluss oder die Einführung von Maßnahmen zur Vermeidung von Verschüttungen auf Baustellen bedeuten.

(4) Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft: Das Ziel ist der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft durch Abfallvermeidung, Wiederverwendung und Recycling. Für Gebäude kann dies bedeuten, dass eine bestimmte Menge von Bau- und Abbruchabfällen wiederverwendet oder recycelt wird. Darüber hinaus sollten die Gebäude anpassungsfähig, flexibel und rückbaubar gestaltet werden.

(5) Vermeidung und Vorbeugung von Umweltverschmutzung: Ziel ist es, die Emission von Schadstoffen in Luft, Wasser und Boden zu vermeiden. Bei diesem Umweltziel geht es nicht um Treibhausgasemissionen, sondern um andere schädliche Emissionen, die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt haben. Bei Gebäuden kann dies bedeuten, dass Bauteile oder Materialien bestimmte Grenzwerte einhalten (z. B. Formaldehyd) oder dass Standorte auf kontaminierten Boden untersucht werden.

(6) Schutz und Wiederherstellung der biologischen Vielfalt von Ökosystemen: Ziel ist es, die biologische Vielfalt zu schützen, zu erhalten oder wiederherzustellen. Für Gebäude kann dies bedeuten, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird und dass besonders wertvolle Landwirtschafts- und Waldgebiete nicht bebaut werden.

environmental targets for a building

Wie können die Umweltziele nachgewiesen werden?

Für Gebäude und Portfolios ist es möglich, die Einhaltung der EU-Taxonomie über unabhängige Zertifizierungssysteme Dritter (z. B. DGNB, ECORE) nachzuweisen. Wenn bestimmte Kriterien, die von den Zertifizierungssystemen Dritter in Bezug auf die EU-Taxonomie festgelegt wurden, erfüllt sind, wird für das Gebäude oder das Portfolio eine unabhängige Konformitätsbescheinigung ausgestellt. So kann ein Eigentümer beispielsweise feststellen, ob die Immobilie in sein nachhaltiges Immobilienportfolio passt.

Schlussfolgerung

Die EU-Taxonomie ist Teil des europäischen Green Deals, der darauf abzielt, die EU bis 2050 klimaneutral zu machen. Die in der EU-Taxonomie festgelegten Anforderungen bieten klare Kriterien für den Übergang zu einem klimaneutralen und nachhaltigen Immobilien- und Gebäudesektor. Die EU-Taxonomie zielt darauf ab, das Volumen grüner Investitionen zu erhöhen, um die Ziele des Europäischen Grünen Deals zu erreichen.

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